Schulatteste

Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,

auch wenn es häufig anders klingt, wenn es zB am letzten Schultag vor den Ferien bei der Krankmeldung Ihres Kindes im Sekretariat heißt: „Bitte bringen Sie doch besser ein ärztliches Attest“:

Nur die wenigsten SchülerInnen haben eine Attestpflicht!

Eine Attestpflicht wird stets gegenüber einzelnen SchülerInnen ausgesprochen und zwar aufgrund von massiven Unstimmigkeiten im Schul(halb)jahr zuvor – meist weil es zu viele unentschuldigte Fehlstunden gab. Nur dann hat die Schule das Recht, einer von den Eltern erbrachten Entschuldigung zu misstrauen und ein zusätzliches ärztliches Attest zu verlangen.

Besteht eine Attestpflicht, muss diese offiziell in einem Gremium, zB der Schulkonferenz,  für den betroffenen Schüler/die betroffene Schülerin verhängt werden und es gibt eine offizielle, schriftliche Benachrichtigung über diesen Schritt an die Eltern. Solch eine Attestpflicht besteht immer zeitlich begrenzt, meist über die Zeit von einem Schul-Halbjahr.

Wir werden in Ihrem Sinne und zum Schutze der Kinder und Jugendlichen, die nicht unnütz aufgebürdet bekommen sollen, zu uns zu kommen, nur denjenigen Schülerinnen und Schülern ein ärztliches Attest ausstellen, die von ihrer Schule eine solche Attestpflicht verhängt bekommen haben.

Sollte Ihr Kind/solltest Du also eine offizielle, schriftlich bestätigte Attestpflicht von Deiner Schule verhängt bekommen haben, dann bringe bitte das entsprechende Schreiben der Schule mit zu uns in die Praxis. Nur dann werden wir Dir ein Attest ausstellen. 

Für alle anderen Schüler und Schülerinnen gilt: Sie müssen kein Attest vorlegen, es reicht die Entschuldigung der Sorgeberechtigten, denn die Schule hat keinen Anlass, diese anzuzweifeln….daher werden diese Schüler und Schülerinnen auch kein Attest von uns bekommen und brauchen dazu nicht extra zu uns in die Praxis kommen. 

Wir wissen, dass einige Schulen zT recht fordernd ein ärztliches Attest verlangen  – auch wenn gar keine Attestpflicht gegenüber der oder dem Betroffenen verhängt wurde.  Dies ist aber nicht rechtens, was häufig denen, die danach verlangen (SchulsekretärInnen, LehrerInnen) gar nicht bewusst ist.

Klären Sie ihre Schule daher freundlich auf und beharren Sie auf Ihrem Recht, kein ärztliches Attest vorlegen zu müssen. Gerne können Sie dazu auch ein von uns vorgefertigtes Schreiben verwenden, welches die rechtliche Lage noch einmal erläutert und das Sie hier herunterladen können.

Wir wünschen – Attestpflicht oder nicht  – dass alle Beteiligten rasch wieder gesund werden und helfen Ihnen und Ihren Kindern gern bei den medizinischen Problemen!

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